Übertritt

Auf dieser Seite sollen die aktuellen Übertrittsregelungen kompakt dargestellt werden.

1. Aufnahme in den M-Zug

Seit dem Schuljahr 2010/11 gelten für die Aufnahme in die Mittlere Reife Klassen veränderte Bedingungen.

Schüler, die den erforderlichen Notendurchschnitt von 2,66 aus Deutsch/Mathe/Englisch (von Jahrgangsstufe 6 in M7) bzw. 2,33 (aus Jahrgangsstufen 7, 8 und 9) nicht erreicht haben, können nun eine Aufnahmeprüfung für den M-Zug ablegen. Diese wird z.B. von der Schule oder einer Arbeitsgruppe auf Schulamtsebene angefertigt. Die Aufnahmeprüfung findet an der aufnehmenden Schule statt und wird dort auch korrigiert. Sie erstreckt sich auf die Fächer Deutsch/Mathe/Englisch und muss überall dort abgelegt werden, wo nicht die Note 2 im Zwischenzeugnis bzw. im Zeugnis über den Qualifizierenden Hauptschulabschluss erzielt wurde. Die Note der Aufnahmeprüfung kann dabei als Notenverbesserung angesehen werden und überwiegt für die Gesamtnote.

Beispiel 1 – Aus Jahrgangsstufe 6 in M7

Zwischenzeugnis Aufnahmeprüfung Gesamtnote
Deutsch 3 Note 3 3
Mathematik 4 Note 3 3
Englisch 2 entfällt 2

Aufnahmeprüfung mit 2,66 bestanden

Beispiel 2 – Aus Jahrgangsstufe 8 in M9

Zwischenzeugnis Aufnahmeprüfung Gesamtnote
Deutsch 3 Note 2 2
Mathematik 3 Note 2 2
Englisch 3 Note 3 2

Aufnahmeprüfung mit 2,33 bestanden

2. Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 an Gymnasium oder Realschule

Auch hier haben sich mit dem Schuljahr 2010/11 die Bestimmungen geändert. So sind nun die Noten des Jahreszeugnisses maßgeblich, nicht mehr des Zwischenzeugnisses oder Übertrittszeugnisses. Zudem entfällt der Probeunterricht für die Realschule.

  1. Übertritt Jahrgangsstufe 5 HS/MS nach Jahrgangsstufe 5 Gymnasium
    Durchschnittsnote 2,0 aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis
  2. Übertritt Jahrgangsstufe 5 HS/MS nach Jahrgangsstufe 6 Gymnasium
    nur Aufnahmeprüfung
  3. Übertritt Jahrgangsstufe 5 HS/MS nach Jahrgangsstufe 5 Realschule
    Durchschnittsnote 2,5 aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis. Kein Probeunterricht mehr möglich.
  4. Übertritt Jahrgangsstufe 5 HS/MS nach Jahrgangsstufe 6 Realschule
    Durchschnittsnote 2,0 aus Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis. Bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung.

3. Übertritt nach Jahrgangsstufe 6 oder 7 an die Wirtschaftsschule

Hier ist nach wie vor das Zwischenzeugnis maßgeblich. Allerdings hat sich der erforderliche Notenschnitt erhöht. Die neue Regelung ist nun wie folgt: Durchschnittsnote 2,66 aus Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwichenzeugnis (Aufnahme in WS möglich). Ist der Schnitt schlechter als 2,66, ist ein 3-tägiger Probeunterricht erforderlich.